KBGG: §§ 8, 9
Bei selbstständig Erwerbstätigen ist bei der Ermittlung des maßgeblichen Gesamtbetrags der Einkünfte für die Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld von der Höhe der mit rechtskräftigem Einkommensteuerbescheid für den maßgebenden Zeitraum festgestellten steuerpflichtigen Einkünfte auszugehen (hier: Einkünfte aus Gewerbebetrieb).