KBGG: § 8 Abs 1 Z 2
EStG: § 37 Abs 9
Erzielt eine Bezieherin von Kinderbetreuungsgeld Einkünfte aus einer erst nach dem Ende des Bezugszeitraums im folgenden Kalenderjahr begonnenen selbstständigen künstlerischen Tätigkeit und werden diese Einkünfte auf Antrag der Selbstständigen aus rein steuerrechtlichen Erwägungen durch einen Progressionsausgleich nach § 37 Abs 9 EStG fiktiv auf 3 Jahre - und somit auch auf den Anspruchszeitraum auf Kinderbetreuungsgeld - verteilt, so kann dies nicht dazu führen, dass dadurch die Zuverdienstgrenze zum Kinderbetreuungsgeld (nachträglich) überschritten wird.