AngG: §§ 23, 29
UrlG: § 10
Kommt es während des Zeitraumes einer Kündigungsentschädigung (hier: aufgrund eines berechtigten vorzeitigen Austritts nach § 25 IO) zu einer kollektivvertraglichen Ist-Gehaltserhö>hung, wird die Höhe der Abfertigung alt auf Basis des zum Ende der fiktiven Kündigungsfrist bestehenden Entgelts berechnet, dh unter Berücksichtigung der KV-Gehaltserhöhung.