Sowohl das AngG als auch das EFZG drücken die Dauer des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in Wochen aus. Die Berechnung des Kontingents wirft daher insb bei Teilzeitbeschäftigten, die nicht an allen Arbeitstagen der Woche bzw mit wechselndem Beschäftigungsausmaß arbeiten, Fragen auf. Der vorliegende Beitrag versucht eine Annäherung an diese Problemstellung.