ABGB: §§ 863, 879 Abs 1, §§ 929, 932
Die Beschränkung des Übernehmers auf bestimmte Gewährleistungsbehelfe ist außerhalb von Verbrauchergeschäften zwar grundsätzlich zulässig. Wenn der Übergeber den Mangel nicht in angemessener Frist beheben kann, ist ein Ausschluss des Wandlungs- und Preisminderungsrechts des Übernehmers jedoch als sittenwidrig zu werten.