Der OGH hat sich jüngst in zwei Entscheidungen1 mit der Thematik der Entlastung von Geschäftsführern einer GmbH auseinandergesetzt. Zum einen beschäftigte sich das Höchstgericht mit der Frage, ob bei einer getrennten Abstimmung über die Entlastung mehrerer selbstständig vertretungsbefugter Gesellschafter-Geschäftsführer das Stimmverbot nur für das jeweils zu entlastende Organmitglied gilt oder aber die anderen Mitgeschäftsführer ihr Stimmrecht ebenfalls nicht ausüben dürfen. Zum anderen wurde darüber entschieden, wann die einem Geschäftsführer erteilte Entlastung anfechtbar ist. Dieser Beitrag soll die Bedeutung des Rechtsinstituts der Entlastung darlegen und die erwähnte Rechtsprechung erörtern.