Gem § 1 Z 10 AuslBVO sind ausländische Au-Pair-Kräfte vom Geltungsbereich des AuslBG ausgenommen, wenn das AMS für sie eine Anzeigebestätigung ausgestellt hat. Nach Ansicht des VwGH fehlt für diese Festlegung einer Zuständigkeit der Behörden des AMS eine gesetzliche Grundlage, weshalb er an den VfGH den Antrag gestellt hat, Teile des § 1 Z 10 AuslBVO wegen Gesetzwidrigkeit aufzuheben. VwGH 12. 11. 2013, A 2013/0013 (2013/09/0122).