Aufhebung in § 6 Entgeltfortzahlungs-Zuschussverordnung:
Gemäß § 53b ASVG können einem DG bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Zuschüsse aus Mitteln der Unfallversicherung zur teilweisen Vergütung des Aufwandes für die Entgeltfortzahlung geleistet werden. Die Rückforderung zu Unrecht geleisteter Zuschüsse richtet sich dabei nach § 107 ASVG, weil weder in § 53b ASVG noch sonst im ASVG eine Sonderregelung enthalten ist.