Jedenfalls dann, wenn der Unternehmer einen aus anderen Mitgliedstaaten zur teilweise unternehmerischen Nutzung eingeführten gebrauchten Pkw nicht schriftlich nach § 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG dem Privatbereich zuordnet, liegt ein innergemeinschaftlicher (ig) Erwerb des Pkw vor und fällt somit Erwerbsteuer an.