AZG § 1 Abs 2 Z 8
Ein Abteilungsleiter, der wesentliche Teilbereiche eines Betriebes eigenverantwortlich leitet und - hiedurch - auf den Bestand und die Entwicklung des gesamten Unternehmens Einfluss nimmt, über ein entsprechendes Budget verfügt, die Diensteinteilung seiner Mitarbeiter vornimmt und auch über