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BAGS-KV: Einbeziehung der Überstundengrundlöhne in Sonderzahlungen

Arbeitsrecht JudikaturKollektivvertragsrechtRdW 2014/53RdW 2014, 37 Heft 1 v. 23.1.2014

BAGS-KV: § 26

Im Anwendungsbereich des BAGS-KV ist in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Sonderzahlungen auch der (durchschnittliche) Überstundengrundlohn einzubeziehen, da nach § 26 Abs 1 iVm Abs 3 BAGS-KV ausdrücklich nur die Überstundenzuschläge, nicht aber der für die Überstunden gebührende Grundstundenlohn außer Betracht zu bleiben hat.

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