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Informationsanspruch eines GmbH-Gesellschafters

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2014/35RdW 2014, 22 Heft 1 v. 23.1.2014

GmbHG: §§ 22, 45-47

Dem Gesellschafter einer GmbH steht gegenüber der Gesellschaft nicht nur das im Gesetz geregelte Bucheinsichtsrecht nach § 22 Abs 2 und 3 GmbHG zu, sondern auch ein allgemeiner, nicht näher zu begründender, alle Geschäftsangelegenheiten umfassender Informationsanspruch.

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