HGB: § 344 Abs 1
KSchG § 1
Der Unternehmerbegriff des KSchG deckt sich nicht mit jenem des HGB und ist va nicht mit dem Kaufmannsbegriff identisch. Die Beurteilung als Verbrauchergeschäft hängt nur vom funktionellen Verhältnis zwischen den Streitteilen ab, weshalb konkret geprüft werden muss, ob sich eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit einer Person in Bezug auf das konkrete Rechtsgeschäft