ABGB: § 1295 Abs 1, § 1489
UGB § 275 Abs 5
Die Verjährung des Schadenersatzanspruchs eines Anlegers gegen die als Abschlussprüfer beauftragte AG wird nicht dadurch unterbrochen, dass sich der Anleger dem Strafverfahren gegen Organe der AG als Privatbeteiligter angeschlossen hat.