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Gröbliche Benachteiligung von Bestandnehmern in Einkaufszentren11Im Folgenden kurz EKZ.

WirtschaftsrechtRA Dr. Christian Prader/RA Univ.-Doz. Dr. Thomas Walzel von WiesentreuRdW 2014/15RdW 2014, 8 Heft 1 v. 23.1.2014

Vor Kurzem hat der OGH, soweit ersichtlich erstmals, die Anwendbarkeit des § 879 Abs 3 ABGB auf Bestandverträge in EKZ bejaht.22OGH 7 Ob 93/12w, RdW 2013, 136/131. Zumeist sind derartige Verträge äußerst kompliziert und für Laien weitgehend undurchschaubar gestaltet. Nicht nur die vielfachen an unterschiedlichsten Stellen platzierten Bestimmungen und Verweise, sondern insb auch die zahlreichen Detail- und Nebenbestimmungen zum Hauptvertrag tragen regelmäßig zur Unübersichtlichkeit und zum mangelnden Verständnis der vertraglichen Regelungen bei. Hinzu kommen immer wieder auch Sonderregelungen für sogenannte "Ankermieter". Im Folgenden sollen einige Fragen33Wobei die grundsätzliche Problematik betreffend Erhaltungsvereinbarungen weitgehend ausgeklammert bleibt, insoweit wird neben der E OGH 7 Ob 93/12w, RdW 2013, 136/131, noch auf die Beiträge von Vonkilch, Bestandverträge in Einkaufszentren: Aktuelle Entwicklungen in Judikatur und Rechtspolitik, wobl 2010, 57, und Lessiak, § 879 Abs 3 ABGB und Erhaltungskosten in Einkaufszentren, wbl 2012, 121, verwiesen. iZm der Überwälzung der "laufenden Kosten" erörtert werden.

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