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Kammerumlagen 2014

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtRdW 2014/13RdW 2014, 2 Heft 1 v. 23.1.2014

Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ zum DB, KU II) gem § 122 Abs 7 und Abs 8 WKG beträgt für das Jahr 2014 unverändert:

Burgenland: 0,44 %Kärnten: 0,41 %

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