In einer Senatsentscheidung hat der UFS Klagenfurt ausgesprochen, dass eine lohnsteuerpflichtige Bezugsumwandlung vorliegt (und nicht Arbeitgeberbeiträge an eine Pensionskasse iSd § 26 Z 7 lit a EStG), wenn dem Geschäftsführer der Jahresbonus, der ihm bei Erreichen der Ziele laut Bonusplan des Konzerns arbeitsrechtlich zusteht, aufgrund seiner Vorausverfügung im Einvernehmen mit der Arbeitgeber-GmbH über die Auszahlungsmodalität nicht direkt ausgezahlt, sond ern für ihn von der Arbeitgeber-GmbH an eine Pensionskasse entrichtet wird. UFS Klagenfurt (Senat) 2. 12. 2013, RV/0174-K/10.