In einem aktuellen Erkenntnis hat sich der VwGH erstmals zum Einfluss von Rückzahlungen von Arbeitslohn auf die DB-Bemessungsgrundlage geäußert. Er kam dabei zum Ergebnis, dass sich bereits aus dem Gesetzeswortlaut des § 41 Abs 3 erster Satz FLAG ergibt, dass eine nachträgliche Rückzahlung von Überbezügen eines Geschäftsführers aus Vorjahren jedenfalls im Monat der Rückzahlung ohne Einfluss auf die Höhe des Dienstgeberbeitrags ist und die Bemessungsgrundlage für die GmbH nicht vermindert. VwGH 18. 9. 2013, 2010/13/0133.