Das 1. StabG 20121 hat die Grundstücksbesteuerung auch im betrieblichen Bereich grundlegend verändert und damit die Behandlung von Grundstücken bei Umgründungen. Erste Folgefragen, insb rund um die Altvermögenseigenschaft im Zusammenhang mit Einbringungen wurden bereits mit dem AbgÄG 20122 aufgegriffen. Das 2. AbgÄG 20143 regelt nunmehr auch das Schicksal von Grundstücken bei Zusammenschlüssen und Realteilungen, wobei das für Einbringungen geschaffene Konzept als Ausgangspunkt dient. Dieser Beitrag geht näher auf die Neuregelungen ein und gibt einen systematischen Überblick über die Behandlung von Grundstücken bei Umgründungen.