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Verdeckte Ausschüttung: (Zwingende) KESt-Direktvorschreibung an den Empfänger?

SteuerrechtMag. Bernhard Renner11Der Autor bedankt sich bei Frau Mag. Karin Pitzer, Richterin am BFG, für die intensive fachliche Diskussion.RdW 2014/798RdW 2014, 741 Heft 12 v. 16.12.2014

Hat eine GmbH als Abzugsverpflichtete Kapitalerträge nicht vorschriftsgemäß gekürzt, wovon bei verdeckten Ausschüttungen auszugehen ist, sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine ausnahmsweise direkte Inanspruchnahme des empfangenden Gesellschafters erfüllt. Angesichts des unzweifelhaften Gesetzeswortlauts sah das BFG die vorrangige Vorschreibung der KESt an den Empfänger der Kapitalerträge als zwingende Rechtsfolge an; eine Ermessensprüfung für dessen unmittelbare Inanspruchnahme erübrigte sich.22BFG 3. 10. 2014, RV/5100083/2013 (gesamter Senat), Revision unzulässig.

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