Wenn die GmbH eine Forderung, die sie gegenüber ihren Gesellschaftern bilanziert hat, einer Wertberichtigung zuführt ("Forderungsabschreibung"), liegt darin keine Vorteilszuwendung an die Gesellschafter und damit keine verdeckte Ausschüttung.
Wenn die GmbH eine Forderung, die sie gegenüber ihren Gesellschaftern bilanziert hat, einer Wertberichtigung zuführt ("Forderungsabschreibung"), liegt darin keine Vorteilszuwendung an die Gesellschafter und damit keine verdeckte Ausschüttung.