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Lohnpfändung - unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2015

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtRdW 2014/757RdW 2014, 690 Heft 12 v. 16.12.2014

Ausgehend von einem Ausgleichszulagenrichtsatz von 872,31 € für das Jahr 2015 ergeben sich für die Lohnpfändung folgende unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2015:

allgemeiner Grundbetrag (§ 291a Abs 1 EO): monatlich 872 €erhöhter allgemeiner Grundbetrag (wenn der Verpflichtete keine Sonderzahlungen erhält; § 291a Abs 2 Z 1 EO): monatlich 1.017 €

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