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Keine Kostenwarnpflicht des Werkunternehmers

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2014/699RdW 2014, 641 Heft 11 v. 17.11.2014

ABGB: §§ 1165, 1170, 1170a

Die Vereinbarung, dass sich der Werklohn nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand und einem bestimmten Stundensatz richtet ("Regiepreis"), ist grundsätzlich zulässig - und zwar gerade auch dann, wenn das Ausmaß der zu erbringenden Leistungen im Vorhinein nicht absehbar ist.

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