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KommSt-Pflicht einer AG auch bei hoheitlicher Tätigkeit

SteuerrechtJudikaturRdW 2014/680RdW 2014, 628 Heft 10 v. 7.10.2014

KommStG: § 2 lit c, § 3 Abs 1

Die Münze Österreich AG ist eine rechnungslegungspflichtige AG und damit eine Körperschaft iSd § 7 Abs 3 KStG, auch wenn sie (gem § 7 Abs 1 SchMG) von der KSt befreit ist. Damit gilt sie aber nach § 3 Abs 1 letzter Satz KommStG "stets und in vollem Umfang" als Unternehmer und Unternehmen, obwohl ihr auch öffentliche Aufgaben zukommen (vgl § 9 und § 10 SchMG).

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