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Alleinerzieherabsetzbetrag trotz Nutzung einer gemeinsamen Wohnung mit früherem Ehemann

SteuerrechtJudikaturRdW 2014/677RdW 2014, 627 Heft 10 v. 7.10.2014

EStG: § 33 Abs 4 Z 2

Der Alleinerzieherabsetzbetrag gem § 33 Abs 4 Z 2 EStG steht Steuerpflichtigen zu, die "mit mindestens einem Kind (§ 106 Abs 1) mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner" leben.

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