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Nichtbereithalten der SV-Anmeldung bei Entsendung

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2014/665RdW 2014, 605 Heft 10 v. 7.10.2014

AVRAG: § 7b Abs 5, Abs 9

Hat ein AG die Unterlagen gem § 7b Abs 5 AVRAG (Sozialversicherungsdokument E 101 bzw A 1) über die Anmeldung von 22 entsendeten AN zur SV anlässlich einer Kontrolle der Finanzpolizei am Arbeitsort im Inland nicht bereitgehalten, kommt nach § 7b Abs 9 AVRAG idF BGBl I 2011/24 nur die Verhängung einer Gesamtstrafe - und nicht von 22 einzelnen Verwaltungsstrafen - in Betracht.

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