Erhält ein Journalist einen Preis für eine bereits erschienene Reportage, dann ist das Preisgeld keine Entlohnung für eine Leistung und daher steuerfrei.
Ein Journalist mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und aus selbstständiger Arbeit erhielt für eine bereits veröffentlichte Reportage bzw eine bereits veröffentlichte Artikelserie in den Jahren 2009 und 2011 eine Auszeichnung der APA bzw den Alfred-Worm-Preis.