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Kredit: Beendigung aus wichtigem Grund

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/451RdW 2013, 459 Heft 8 v. 16.8.2013

ABGB § 983

Für die Frage der Berechtigung zur Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses aus wichtigem Grund ist primär entscheidend, ob im Zeitpunkt der Erklärung der Vertragsauflösung das unveränderte Aufrechterhalten des Kreditverhältnisses für den Kreditgeber unzumutbar wäre, insbesondere dadurch, dass objektiv eine vermögensrechtliche Gefährdung zu befürchten ist, weil der

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