Lässt sich der Unternehmer von seinem Unternehmen unentgeltlich ein Einfamilienhaus errichten, so unterliegen auch die Arbeitslöhne der Eigenverbrauchsbesteuerung.
Lässt sich der Unternehmer von seinem Unternehmen unentgeltlich ein Einfamilienhaus errichten, so unterliegen auch die Arbeitslöhne der Eigenverbrauchsbesteuerung.