Oftmals wird bei Ausbildungen ein hoher Grad an bestehenden Vorkenntnissen vorausgesetzt. Verfügt ein teilnehmender Arbeitnehmer nicht über solche, kann dieser oftmals den vorgetragenen Inhalten nicht folgen. Dementsprechend hatte sich der OGH mit der Frage zu beschäftigen, ob in solchen Fällen überhaupt eine erfolgreiche Absolvierung der Ausbildung iSd § 2 Abs 1 AVRAG möglich ist.