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Anfechtung wegen Benachteiligungsabsicht - Negativfeststellung

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/413RdW 2013, 396 Heft 7 v. 16.7.2013

Klarstellung hinsichtlich Behauptungs- und Beweislast des Anfechtungsgegners bei Negativfeststellung

IO § 28 Z 3

Bei einer Anfechtung wegen Benachteiligungsabsicht (hier: Anfechtung einer Gewinnausschüttung) trifft die Anfechtungsgegner (hier: Gesellschafter der späteren Gemeinschuldnerin) die Behauptungs- und Beweislast hinsichtlich ihrer eigenen Redlichkeit. Aus Negativfeststellungen hinsichtlich der Kenntnis

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