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EuGH: Einsicht in Akten des Kartellgerichts für Dritte?

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/404RdW 2013, 391 Heft 7 v. 16.7.2013

AEUV Art 101

KartG § 39

Aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des OLG Wien hat sich der EuGH mit der (unionsrechtlichen) Zulässigkeit des § 39 Abs 2 KartG 2005 beschäftigt, wonach am Verfahren nicht als Partei beteiligte Personen in die Akten des Kartellgerichts nur mit Zustimmung der Parteien Einsicht nehmen können.

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