Erste Rsp zur Frage, ob eine ohne gesetzliche Grundlage erfolgte Eintragung im Firmenbuch auch aus dem historischen Datenbestand zu löschen ist
FBG § 31
Gem § 31 FBG sind zu löschende Eintragungen in der Datenbank des Firmenbuchs entsprechend zu kennzeichnen, müssen aber weiter abfragbar bleiben. Die Norm ist Ausdruck des Grundsatzes der Richtigkeit und Vollständigkeit des Firmenbuchs und ermächtigt nicht zu einem physischen oder logischen Löschen von Daten (dh der Verhinderung des Zugriffs auf Daten durch programm-