Kurz vor Ablauf der aktuellen Legislaturperiode des Nationalrats haben die Bundesregierung bzw die Regierungsparteien noch einige Gesetzvorhaben auf den parlametarischen Weg gebracht:
Durch eine Änderung des § 1154b ABGB soll ein gesetzlicher Anspruch für Arbeiter auf Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderung in Katastrophenfällen eingeführt und Arbeiter in dieser Hinsicht Angestellten gleichgestellt werden. Initiativantrag 14. 6. 2013, 2366/A BlgNR 24. GP .