Gem Art 1 AKKB 2009 ist das versicherte Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung und Verlust durch unmittelbare Einwirkung bestimmter Naturgewalten (hier: Blitzschlag) versichert. In der sogenannten "Parkschadenkasko" besteht Versicherungsschutz (ua) für Beschädigung, Zerstörung und Verlust des Fahrzeugs und seiner Teile durch Kurzschlüsse und Verschmoren von Kabeln.