KStG: § 9 Abs 7 2. Satz
Aus unionsrechtlichen Erwägungen (Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit) darf die Firmenwertabschreibung gem § 9 Abs 7 KStG nicht deshalb verwehrt werden, weil es sich bei der Beteiligung um eine solche an einer beschränkt steuerpflichtigen Beteiligungskörperschaft handelt, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig ist (Amtsbeschwerde erhoben).