Im Fachschrifttum und in den StiftR wurde seit Langem die Frage, ob verdeckte Zuwendungen bei Privatstiftungen vorliegen können und ob diese steuerpflichtig wären, bejaht. Rechtsprechung lag diesbezüglich nur rudimentär vor, insb fehlten genaue Vorgaben, unter welchen Voraussetzungen verdeckte Zuwendungen vorliegen sollen.