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VwGH: Verweis auf veraltete ÖNORMEN in Ausschreibungsunterlagen

WirtschaftsrechtJudikaturbearbeitet von RA Dr. Matthias Öhler und RAA Mag. Michael WeinerRdW 2013/348RdW 2013, 340 Heft 6 v. 17.6.2013

BVergG § 97 Abs 2, § 99, § 320 Abs 1, § 322 Abs 1 Z 5, § 325 Abs 1 und 2

WVRG 2007: § 26

Verweist eine Ausschreibungsunterlage auf ÖNORMEN, die nicht mehr in Geltung stehen, führt dies nicht automatisch zur Nichtigerklärung des entsprechenden Verweises.

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