Als außergerichtlicher Vergleich iSd Gebührengesetzes gilt auch die Streitbeilegung während eines Schiedsverfahrens; ein vor dem Schiedsgericht abgeschlossener Vergleich unterliegt somit der Rechtsgeschäftsgebühr nach § 33 TP 20 Abs 1 lit a GebG. VwGH 18. 3. 2013, 2011/16/0214.