vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Auftrag zur Erstellung eines Logos - wettbewerbsrechtliche Prüfung?

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2013/314RdW 2013, 313 Heft 6 v. 17.6.2013

Ob die mit der Erstellung eines Logos beauftragte Werbeagentur verpflichtet ist, eine marken- bzw wettbewerbsrechtliche Prüfung der Verwendbarkeit des von ihr entworfenen Kennzeichens im geschäftlichen Verkehr vorzunehmen, ist eine Frage der Vertragsgestaltung bzw -auslegung. Die geringe Höhe des Entgelts für Namensfindung und Logogestaltung (hier: 1.800 € ohne USt) spricht gegen die konkludente Vereinbarung einer Prüfpflicht. Ist die Werbeagentur nicht zur Prüfung verpflichtet, hat sie den Auftraggeber aufgrund ihrer Sorgfalts- und Warnpflicht auf die Notwendigkeit der Abklärung von möglichen Kollisionen mit älteren Zeichenrechten hinzuweisen. Dieser Hinweis kann auch in AGB erfolgen, die wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte