AngG § 23
AZG § 4b
Ist im Rahmen einer Gleitzeitvereinbarung vorgesehen, dass die Gutstunden des AN regelmäßig durch Zeitausgleich abgebaut werden, wird im letzten Jahr vor der Beendigung des Dienstverhältnis aber ein Teil der Gutstunden im Hinblick auf die geplante Schließung des Unternehmensstandorts als Überstunden