vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gründungs- bzw Abschlussprüfer: keine Überprüfung der Grundstücksbewertung durch Immobiliensachverständigen

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/276RdW 2013, 276 Heft 5 v. 17.5.2013

AktG § 26

UGB § 269

Es ist grundsätzlich weder Aufgabe eines Gründungsprüfers noch eines Abschlussprüfers, Grundstücksbewertungen von Immobiliensachverständigen (auf ihre Richtigkeit) zu überprüfen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte