Der OGH hat kürzlich ausgesprochen, dass vom Fachverband der Wirtschaftskammern Österreich erlassene Richtlinien auch zivilrechtlich Auswirkungen zeitigen können, im konkreten Fall betraf dies die Unzulässigkeit des streitigen Rechtsweges.
Der OGH hat kürzlich ausgesprochen, dass vom Fachverband der Wirtschaftskammern Österreich erlassene Richtlinien auch zivilrechtlich Auswirkungen zeitigen können, im konkreten Fall betraf dies die Unzulässigkeit des streitigen Rechtsweges.