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Die Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten und Wirtschaftstreuhändern

WirtschaftsrechtMag. Dr. Carina Urban, MBARdW 2013/260RdW 2013, 248 Heft 5 v. 17.5.2013

Eine wesentliche Gemeinsamkeit der Berufsgruppen Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder bildet die Treuepflicht gegenüber dem Mandanten. Die daraus resultierende Verschwiegenheitspflicht der Berufsberechtigten ist eine elementare Voraussetzung für den Aufbau und die Wahrung des Vertrauensverhältnisses, welches für die Beratung und Vertretung des Mandanten unabdingbar ist. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die (berufs-)rechtlichen Grundlagen sowie den Umfang und die Folgen eines Verstoßes gegen die Verschwiegenheitspflicht.

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