Das SRÄG 2013 setzt va das "Bildungspaket 2013" um und schafft - ab 1. 7. 2013 - zusätzliche Möglichkeiten zur Höherqualifizierung, insb durch Einführung einer Bildungsteilzeit. Dieses neue Instrument ermöglicht eine Weiterbildung auch neben einer Teilzeitbeschäftigung im aufrechten Arbeitsverhältnis und soll va Geringqualifizierten dienen, weil durch den Bezug eines Teilzeitarbeitsentgelts und eines pauschalierten Bildungsteilzeitgeldes der Einkommensentfall gemindert wird. Weitere wichtige mit dem SRÄG 2013 umgesetzte Maßnahmen sind eine Reform des Weiterbildungsgeldes und die Einführung eines Fachkräftestipendiums.