ABGB: § 914
Bei der Konsumenten-Rechtsschutzversicherung ist eine dem privaten Bereich des Versicherungsnehmers (VN) zuzuordnende (bestimmte) Interessenwahrnehmung versichert. Die Wahrnehmung von Interessen im Zusammenhang mit einer geschäftlichen (selbstständigen) Tätigkeit ist vom Versicherungsschutz hingegen nicht umfasst.