Im BGBl wurde nun die Änderung des EStG kundgemacht, die va eine Ausweitung der Pendlerförderung bringt (va Pendlerpauschale auch für Teilzeitkräfte, Neueinführung eines "Pendlereuros" und eines Pendlerausgleichsbetrags, Jobticket für alle, Anhebung des Pendlerzuschlags, kein Pendlerpauschale für AN, die ihren Dienstwagen privat nutzen können).