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DG-Haftungsprivileg auch bei Scheinselbstständigkeit

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2013/167RdW 2013, 159 Heft 3 v. 18.3.2013

ASVG § 333

ABGB § 879 Abs 1, § 1295 Abs 2

1. Die Berufung auf das Dienstgeberhaftungsprivileg setzt nicht voraus, dass der Verletzte vom DG zur Unfallversicherung angemeldet wurde. Auch gegenüber einem Scheinselbstständigen kann der DG das Dienstgeberhaftungsprivileg in Anspruch nehmen. Darin liegt kein rechtsmissbräuchliches Verhalten.

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