ASVG § 333
ABGB § 879 Abs 1, § 1295 Abs 2
1. Die Berufung auf das Dienstgeberhaftungsprivileg setzt nicht voraus, dass der Verletzte vom DG zur Unfallversicherung angemeldet wurde. Auch gegenüber einem Scheinselbstständigen kann der DG das Dienstgeberhaftungsprivileg in Anspruch nehmen. Darin liegt kein rechtsmissbräuchliches Verhalten.