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Zession einer nicht titulierten Kreditforderung - Verletzung des Bankgeheimnisses

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/147RdW 2013, 143 Heft 3 v. 18.3.2013

ABGB § 879 Abs 1, § 1392

BWG § 38

Es stellt einen Verstoß gegen das Bankgeheimnis nach § 38 BWG dar, wenn ein Kreditinstitut ohne Zustimmung des Kunden eine nicht titulierte Kreditforderung an einen nicht dem Bankgeheimnis unterliegenden Zessionar abtritt, ohne dass mit der Abtretung nach dem BWG anerkannte besonders geschützte Interessen verfolgt werden. Eine solche Abtretung ist nichtig.

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